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Medizinprodukte

Den Umgang mit Medizinprodukten regelt in Deutschland das Medizinproduktegesetz (MPG). Für Leiter medizinischer Einrichtungen ist die dazugehörige Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) von besonderer Bedeutung.

In Rheinland-Pfalz wird die Einhaltung der Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten durch die Gesundheitsämter überwacht.

In erster Linie wird eine Aufbereitung nach der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Insittuts (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, kurz KRINKO/BfArM-Empfehlung, erwartet.

In der KRINKO/BfArM-Empfehlung finden Sie Hinweise zu mitgeltenden Dokumenten, wie DIN-Normen, Technische Regeln oder weitere Verordnungen.

Wenn in Ihrer Einrichtung regelhaft Medizinprodukte aufbereitet werden, empfehlen wir den Besuch eines Sachkundekurses (für medizinisches Personal). Mitarbeiter ohne qualifizierenden Berufsabschluss müssen mindestens den Nachweis eines Fachkunde I Lehrganges erbringen, um Medizinprodukte aufbereiten zu dürfen.

Weitere Informationen über Sach- und Fachkundekurse finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV).

Mindestanforderungen für Sterilisatoren

Mindesanforderungen für Geräte zu Reinigungs- und Desinfektionszwecken