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Allgemeine Hygiene

Als Leiter einer medizinischen Einrichtung, inkl. Arzt- und Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer, müssen Sie nach § 23 Infektionsschutzgesetz sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.

Neben dem Infektionsschutzgesetz unterliegen Leiter einer medizinischen Einrichtung in Rheinland-Pfalz der Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 17. Februar 2012.

Beim Robert Koch-Institut (RKI) wurde eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) eingerichtet, welche Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen erstellt. Sie erstellt zudem Empfehlungen zu Kriterien und Verfahren zur Einstufung von Einrichtungen als Einrichtungen für ambulantes Operieren.

Empfehlungen der KRINKO

Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) sind ebenfalls hilfreich.

Allgemeine DGKH Empfehlung und Fachempfehlungen für Praxen.

Die DGKH hat übrigens tolle Videos zum Thema Hygiene erstellt!

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KV'en und der KBV.

Zum Thema Händehygiene finden Sie Informationen und Schulungsmaterial auf der Hompage der Aktion saubere Hände (ASH).

Die "Aktion Saubere Hände" ist eine nationale Kampagne zur Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen.